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Snowden-Vernehmung nicht durchsetzbar

Karlsruhe. Die Minderheitsfraktionen von Linkspartei und Grünen können eine Vernehmung des früheren US-Geheimdienstmitarbeiters Edward Snowden im NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestags nicht durchsetzen. Dies ist die Konsequenz eines am Mittwoch veröffentlichten Beschlusses des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe (Az: 3 ARs 20/16). Die Bildung des Ausschusses geht auf Enthüllungen Snowdens über die Spionagepraktiken zurück. Im Mai 2014 beschloss das Gremium grundsätzlich, den im russischen Exil lebenden Snowden als Zeugen zu befragen. Nach einem Antrag von Grünen und Linken sollte der Ausschuss die Bundesregierung auffordern, die Voraussetzungen zu schaffen – etwa durch die Zusicherung, dass Snowden nicht an die USA ausgeliefert werde, wo ihm Haft wegen Geheimnisverrats droht. Die Mehrheit aus Union und SPD in dem parlamentarischen Aufklärungsforum lehnte ein solches Ersuchen ab. Eine Ermittlungsrichterin des BGH entschied aber im November, dass es gestellt werden müsse. Auf die Beschwerde der Ausschussmajorität hin hob der BGH nun diesen Beschluss auf. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 16.03.2017, Seite 4, Inland

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