Zum Inhalt der Seite
Tod nach Autorennen

Raser landen vor Bundesgerichtshof

Karlsruhe. Ein tödlicher Unfall bei einem illegalen Autorennen wird demnächst den Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigen. Die Richter verhandeln im Juni einen Fall aus Köln, wie am Dienstag in Karlsruhe mitgeteilt wurde. Die beiden Angeklagten hatten sich im April 2015 ein Rennen geliefert. Bei Tempo 95 verlor ein Fahrer die Kontrolle und überfuhr eine Radfahrerin. Das Kölner Landgericht hatte die beiden Männer wegen fahrlässiger Tötung zu Freiheitsstrafen von zwei und eindreiviertel Jahren auf Bewährung verurteilt. Sowohl die Männer als auch die Staatsanwaltschaft haben das Urteil angefochten. Ende Februar hatte ein Berliner Gericht zwei Autoraser in einem ähnlichen Fall wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. (dpa/jW)

→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 15.03.2017, Seite 2, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!