-
19.04.2014
- → Inland
Urteil: Pflegegeld nicht verfassungswidrig
Karlsruhe. Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt, hat keinen Anspruch auf eine gleich hohe Vergütung wie eine professionelle Pflegekraft. Die geringere Geldleistung bei häuslicher Pflege durch Familienangehörige verstoße nicht gegen das Grundgesetz, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Donnerstag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluß. Demnach handele es sich um zwei verschiedene Modelle: Die Pflegehilfe sei eine Sachleistung für die Versorgung Pflegebedürftiger durch dafür zugelassene externe Kräfte. Das Pflegegeld hingegen sei eine laufende Geldleistung für Angehörige oder Ehrenamtliche. (dpa/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
→ mehr aus dem Ressort Inland