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Prozesse gegen junge Welt
Am Freitag, den 17. Mai wird in der Strafsache gegen den Geschäftsführer der jungen Welt, Dietmar Koschmieder, wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vor dem Amtsgericht Tiergarten (gleiche Adresse wie oben) ab 9 Uhr verhandelt. Koschmieder wird angeklagt, »in Berlin am 17. Juni 2011 einem Amtsträger, der zur Vollstreckung von Gesetzen berufen ist, bei der Vornahme einer solchen Diensthandlung mit Gewalt Widerstand geleistet zu haben«. An diesem Tag hatte die NPD eine Kundgebung vor dem Karl-Liebknecht-Haus angemeldet. Aus »politischen Gründen«, wie ein Polizeibeamter mitteilte, sei dann die Kundgebung von Behörden vor das Haus der jungen Welt verlegt worden. Dabei kam es zu Protestaktionen, Koschmieder wurde mehrfach von Polizeibeamten schikaniert. Das setzte sich fort, als die Kundgebung und die Proteste vorbei waren. Seine Widerstandshandlung bestand darin, nicht als Einzelperson abgeführt zu werden, sondern auf Begleitung eines Kollegen zu bestehen, was die Polizei mit harten Übergriffen goutierte, während derer sich Koschmieder vollkommen passiv verhielt.
Mit Mitteln aus dem Prozeßkostenfonds kann die junge Welt sichersstellen, daß für diese und andere Verfahren bestmögliche anwaltliche Begleitung finanziert werden kann.
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
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