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Extremismusklausel bleibt bestehen

Berlin. Die Bundesregierung besteht weiterhin darauf, die Förderung antirassistischer und antifaschistischer Projekte künftig davon abhängig zu machen, daß deren Träger ein schriftliches Bekenntnis zur »freiheitlich-demokratischen Grundordnung« ablegen und sich verpflichten, ihre potenziellen Partner auf Verfassungstreue zu überprüfen. Damit wolle man eine Förderung von »Linksextremisten« unterbinden, sagte der Parlamentarische Staatsekretär im von Kristina Schröder (CDU, Foto) geführten Bundesfamilienministerium, Hermann Kues (CDU), dem Kölner Stadt-Anzeiger vom Donnerstag. Dies sei eine »politische Selbstverständlichkeit«. Die Bundestagsfraktionen von SPD, Grünen und Linken lehnen die Klausel ebenso ab wie die Zentralräte der Juden und der Muslime. Die »initiierte Verdachtskultur« schwäche die Arbeit gegen den Rechtsextremismus vor Ort, heißt es in einem Antrag der Linken. (dapd/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 11.02.2011, Seite 1, Inland

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