Kirche, die (w.) Begriff mit mehreren Bedeutungen
(Glaubensgemeinschaft, Gebäude, umgangssprachlich:
Gottesdienst), der im Sprachgebrauch aber vor allem eine
Institution der christlichen Religion bezeichnet. Die K.
umfaßt die religiösen Dogmen und Lehren, ihre
Mitglieder, die Amtsträger, den Organisations- und
Verwaltungsapparat und die verschiedenen kirchlichen
»Werke« (für Jugendliche, Männer, Frauen,
Missionen usw.). Die christlichen K.n unterscheiden sich von den
Institutionen anderer Religionen und untereinander durch
Entstehungsgeschichte, Aufbau, Lehren und Kulthandlungen. Ihr
Ursprung liegt in der antiken Sklavenhaltergesellschaft,
geprägt sind sie durch Feudalismus. Sie sind Teil der
Herrschaftsausübung in Ausbeuterstaaten (Bündnis von
Thron und Altar). Die bürgerlich-revolutionäre Forderung
nach Trennung von Staat und Kirche wird in kapitalistischen
Ländern nicht verwirklicht (Kirchensteuereinzug durch
Finanzämter, Militärseelsorgeverträge usw.).
Garantiert werden kann Gewissens- und Glaubensfreiheit nur in
sozialistischen Ländern. Christliche K.n gehören zu den
größten Grund- und Immobilienbesitzern der Welt. Die
evangelische Kirche verfügt in der Bundesrepublik (24,5
Millionen Mitglieder) geschätzt über 430000 Hektar, die
katholische Kirche (25,2 Millionen Mitglieder) über mehr als
390000 Hektar, zusammen über 2,3 Prozent der
Gesamtfläche. In der DDR wurde K.nbesitz nicht angetastet. Die
Führungen beider K.n segneten alle deutschen Kolonial- und
Angriffskriege vom Kaiserreich bis zu denen der Bundesrepublik
(Jugoslawien, Afghanistan), begrüßten die
Machtübernahme des deutschen Faschismus und bekämpfen den
Sozialismus. (asc)
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