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MdB-Privilegien »gerechtfertigt«

Karlsruhe. Die enorme steuerliche Privilegierung von Abgeordneten gegenüber abhängig Beschäftigten ist verfassungsgemäß. Die »Ungleichbehandlung findet ihre Rechtfertigung in der besonderen Stellung des Abgeordneten, der über die Art und Weise der Wahrnehmung seines Mandats grundsätzlich frei und in ausschließlicher Verantwortung gegenüber dem Wähler entscheidet«, heißt es in einer am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.

Damit wurden Verfassungsbeschwerden von vier Bürgern abgewiesen, die eine Gleichbehandlung erreichen wollten. Sie machten geltend, dass sie für berufliche Aufwendungen nur die Arbeitnehmerpauschale von 920 Euro im Jahr bekämen. Abgeordnete etwa des Bundestages oder des baden-württembergischen Landtags müßten dagegen auf ein Drittel ihrer Bezüge grundsätzlich keine Steuern entrichten, was einem Freibetrag von 3969 Euro im Monat entspricht

. (apn/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 13.08.2010, Seite 4, Inland

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