13.08.2010 / Inland / Seite 4
MdB-Privilegien »gerechtfertigt«
Karlsruhe. Die enorme steuerliche Privilegierung von Abgeordneten
gegenüber abhängig Beschäftigten ist
verfassungsgemäß. Die »Ungleichbehandlung findet
ihre Rechtfertigung in der besonderen Stellung des Abgeordneten,
der über die Art und Weise der Wahrnehmung seines Mandats
grundsätzlich frei und in ausschließlicher Verantwortung
gegenüber dem Wähler entscheidet«, heißt es
in einer am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts.
Damit wurden Verfassungsbeschwerden von vier Bürgern
abgewiesen, die eine Gleichbehandlung erreichen wollten. Sie
machten geltend, dass sie für berufliche Aufwendungen nur die
Arbeitnehmerpauschale von 920 Euro im Jahr bekämen.
Abgeordnete etwa des Bundestages oder des
baden-württembergischen Landtags müßten dagegen auf
ein Drittel ihrer Bezüge grundsätzlich keine Steuern
entrichten, was einem Freibetrag von 3969 Euro im Monat
entspricht
. (apn/jW)
https://www.jungewelt.de/artikel/149179.mdb-privilegien-gerechtfertigt.html