- → Aktion
Der Pol Pot von Havanna
Für »zwei haltlos flapsige, bösartige Attribute« in dem Stolzmann-Artikel hat sich die ND-Chefredaktion mittlerweile entschuldigt (ND vom 6. Juli 2010). Die Erklärung ist aber so allgemein, daß man sie auch als vorsorgliche Entschuldigung für alle bisherigen und künftigen Worte lesen kann. »Für ND insgesamt bleibt die Schlußfolgerung, sorgsamer alle Worte zu beachten, die wir publizieren – und uns dafür, daß wir diese publizierten, zu entschuldigen«, endet der Beitrag. Das läßt Schlimmes für die Zukunft ahnen. Bleibt aber das Rätsel, wieso das ND auch mit diesem Beitrag gegen die deutliche Mehrheit ihrer Leserinnen und Leser agiert. Ausgerechnet in einer Situation, in der nur noch die rechtesten europäischen Regierungen Beziehungen zur kubanischen Regierung unter dem Vorwand der Verteidigung der Menschenrechte einschränken wollen.
Angeblich gegen die kubanische Diktatur war auch der Boykott der Buchmesse Havanna durch das Auswärtige Amt in den Jahren 2004 bis 2008 gerichtet, der zur Gründung des Berliner Büros Buchmesse Havanna führte. Deutschland war in Havanna auch in den Boykottjahren über das Büro und viele Verlage bestens vertreten. Am Freitag abend fand in der Ladengalerie der jungen Welt eine Präsentation des Büros statt. Die Arbeit der vergangenen Jahre und die veränderten Bedingungen nach der Aufgabe des Boykotts wurden analysiert und Überlegungen für den Auftritt im kommenden Jahr vorgestellt. Das Büro Buchmesse Havanna informiert in Kuba über Literatur und Politik in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Als seine Aufgabe sieht es das Büro aber auch, im deutschsprachigen europäischen Raum Kuba als ein Land vorzustellen, in dem Menschenrechte der Bevölkerung wie das auf Gesundheit, Bildung und Kultur wie in kaum einem anderen Land des Halbkontinents verwirklicht werden. Ehrengäste der kommenden Buchmesse sind die ALBA-Staaten. Im Büro Buchmesse gibt es Überlegungen, künftig in Zusammenarbeit mit der jungen Welt auch in anderen Staaten des ALBA-Verbundes aktiv zu werden. Gespräche dazu werden im Februar auf der Buchmesse in Havanna stattfinden.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 2,8
Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
