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26.06.2010
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Chronik: Zwölf Jahre Staatsgeheimnis
Juli 1998: Beschluß des Berliner Senats, die Berliner Wasserbetriebe, eine Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR), im Rahmen eines Holding-Modells in einen privatrechtlichen Konzern einzubinden
17. Mai 1999: Gesetz zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe14. Juni 1999: Abschluß des Konsortialvertrags zwischen dem Land Berlin und den privaten Konzernen RWE und Vivendi (jetzt: Veolia)
21. Okt. 1999: Aufgrund einer abstrakten Normenkontrollklage von PDS (jetzt: Die Linke) und Grünen erklärt der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin das Teilprivatisierungsgesetz teilweise für nichtig
August 2007: Start des Volksbegehrens
31. Jan. 2008: Übergabe des Antrags auf Zulassung des Volksbegehrens mit 36062 gültigen Unterstützungsunterschriften an die Senatsverwaltung für Inneres und Sport
4. März 2008: Der Senat weist den Antrag als unzulässig zurück
18. April 2008: Der Berliner Wassertisch erhebt gegen die Entscheidung des Senats Einspruch vor dem Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin
6. Okt. 2009: Das Verfassungsgericht erklärt den Antrag für zulässig
10. Okt. 2009: Der Landesparteitag der SPD fordert die Fraktion im Abgeordnetenhaus auf, ein Gesetz einzubringen, das den Forderungen des Volksbegehrens entspricht
27. Okt. 2009: Stellungnahme des Senats, in der das von der Initiative angestrebte »Gesetz zur Publizitätspflicht« nach wie vor für materiell verfassungswidrig erklärt wird
28. Jan. 2010: Das Abgeordnetenhaus von Berlin lehnt den Gesetzentwurf des Volksbegehrens ab
24. April 2010: Auf dem Landesparteitag der Partei Die Linke werden vier Anträge, das Volksbegehren zu unterstützen, abgewiesen
(jW)
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
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