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jW-Sommerakademie

Lektion 2: Gesellschaftliches Eigentum

Foto: jW-Archiv
Sommerakademie
Gesellschaftliches Eigentum, das (s.). Ist eine historisch unterschiedlich kollektive Form des Eigentums an Produktionsmitteln. Die geschichtlich erste Form des Gemeineigentums war in der Urgesellschaft Grundlage des Lebens kleiner, getrennt voneinander lebender Gruppen. Mit der Herausbildung von Klassen und Staat entstand staatliches Eigentum. Es ist in allen Klassengesellschaften bis hin zum Kapitalismus Teil der jeweiligen Ausbeutungsverhältnisse. Ihnen sind auch die verschiedenen Formen des Gruppeneigentums (z. B. Genossenschaften, Vermögen von Kirchen, Gewerkschaften, Parteien und anderen Organisationen) unterworfen. In national befreiten Ländern kann staatliches Eigentum Grundlage für die Überwindung des kolonialen Erbes und für eine antikapitalistische, sozialistisch orientierte Entwicklung werden.

Im Kapitalismus wird in einem jahrhundertelangen Prozeß die Zersplitterung der Produktion überwunden, verschmelzen lokale Märkte zu nationalen, entsteht ein Weltmarkt. Mit der maschinellen Fertigung bilden sich riesige Industriezentren und -regionen, erhält die Produktion gesellschaftlichen Charakter. Zugleich bleibt die privatkapitalistische Aneigung der Ergebnisse bestehen. Die Folge ist Anarchie der Produktion auf gesellschaftlicher Ebene bei straffster Organisation der Produktion im Einzelbetrieb. Laut Friedrich Engels kommt dieser Widerspruch in den Wirtschaftskrisen »zum gewaltsamen Ausbruch« (Marx-Engels-Werke: Band 19, Seite 219). Die deformierte Vergesellschaftung schafft die materiellen Voraussetzungen für sozialistisches g. E. Dessen Entstehung und Entwicklung ist aber an eine sozialistische Revolution gebunden. (asc)
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Erschienen in der Ausgabe vom 26.06.2010, Seite 16, Aktion

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