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26.06.2010
- → Aktion
Meinungs- und Pressefreiheit verteidigen
Im Prozeß gegen die Stellvertreterin des Chefredakteurs der Berliner Zeitung, Brigitte Fehrle, hat die junge Welt obsiegt – weil Frau Fehrle kurz vor der Hauptsacheverhandlung die Klage zurückgezogen hat. Gegen den Schänder der Ernst-Thälmann-Gedenkstätte Ziegenhals, Gerd Gröger, konnten Verlag und Redaktion zumindest presserechtlich gewinnen. In Sachen Dietmar Bartsch ist noch nicht alles entschieden. Nachdem er von der jungen Welt persönlich eine Gegendarstellung zu zwei Aussagen aus einem von uns zitierten Stern-Artikel verlangt hat, haben wir ihm dies sofort zugestanden. Das genügte Dietmar Bartsch dann aber doch nicht, er forderte die Gegendarstellung ein zweites Mal, diesmal über den Anwalt. Und kurz danach auch eine Unterlassungserklärung, jeweils verbunden mit saftiger Kostennote. Offen ist, ob und in welchen Punkten wir in die Hauptsacheverhandlung eintreten werden. So oder so kostet allein dieses Verfahren einige tausend Euro. Und viel Zeit. Auch deshalb, weil sich Bartsch ausgerechnet den Anwalt genommen hat, der normalerweise den Verlag 8.Mai in Pressesachen vertritt.
Und da ist noch Herr Dr. Hubertus Knabe, Gedenkstättenleiter aus Hohenschönhausen, der sich von Wolfgang Schwanitz (unter anderem stellvertretender Minister für Staatssicherheit der DDR) durch seine Wortwahl beleidigt fühlt – und von Arnold Schölzel, weil der als Chefredakteur den Abdruck zugelassen habe. Knabes Anzeige folgte ein Strafbefehl in Höhe von 4800 Euro gegen Schölzel, weil er angeblich »mittels des Druckwerks eine rechtswidrige Tat, nämlich eine Beleidigung nach § 185 StGB begannen« habe. Auch Schwanitz wurde mit einem Strafbefehl in gleicher Höhe bedacht. Dagegen legten beide Widerspruch ein. Am Donnerstag sprach nun das Amtsgericht Tiergarten beide frei und hob die Strafbefehle auf. Der gefallene Ausdruck sei im Kontext des Interviews keine Schmähung. Zudem müsse, wer wie Herr Knabe austeile, eben auch einstecken können, führte die Richterin aus. Damit wurde auch die Einschätzung der jungen Welt bestätigt. Beide Beteiligten sind Personen der Zeitgeschichte, und die Leserinnen und Leser unserer Zeitung haben das Recht darauf, den inhaltlichen Streit und die konkrete Meinung der Betroffenen originalgetreu in der jungen Welt wiederzufinden, haben wir argumentiert.
Leider müssen wir aber solche Rechte für unsere Leserinnen und Leser immer wieder vor Gericht erst durchsetzen. Und da es sich um Abwägungssachen handelt, kann das Gericht auch zu anderen Ergebnissen kommen. Die Staatsanwaltschaft hat nach dem Urteilsspruch erklärt, sie werde prüfen, ob sie gegen das Urteil vorgehen werde. Nur wenn wir über einen gut gefüllten Prozeßkostenfonds verfügen, können wir Risiken eingehen und uns auch an Prozesse wagen, die aussichtslos scheinen oder die über mehrere Instanzen gehen. Jede Spende für den Prozeßkostenfonds hilft daher, die Meinungs- und Pressefreiheit zu verteidigen.
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
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