26.06.2010 / Aktion / Seite 16
jW-Sommerakademie
Lektion 2: Gesellschaftliches Eigentum
Gesellschaftliches Eigentum, das (s.). Ist eine historisch
unterschiedlich kollektive Form des Eigentums an
Produktionsmitteln. Die geschichtlich erste Form des
Gemeineigentums war in der Urgesellschaft Grundlage des Lebens
kleiner, getrennt voneinander lebender Gruppen. Mit der
Herausbildung von Klassen und Staat entstand staatliches Eigentum.
Es ist in allen Klassengesellschaften bis hin zum Kapitalismus Teil
der jeweiligen Ausbeutungsverhältnisse. Ihnen sind auch die
verschiedenen Formen des Gruppeneigentums (z. B. Genossenschaften,
Vermögen von Kirchen, Gewerkschaften, Parteien und anderen
Organisationen) unterworfen. In national befreiten Ländern
kann staatliches Eigentum Grundlage für die Überwindung
des kolonialen Erbes und für eine antikapitalistische,
sozialistisch orientierte Entwicklung werden.
Im Kapitalismus wird in einem jahrhundertelangen Prozeß die
Zersplitterung der Produktion überwunden, verschmelzen lokale
Märkte zu nationalen, entsteht ein Weltmarkt. Mit der
maschinellen Fertigung bilden sich riesige Industriezentren und
-regionen, erhält die Produktion gesellschaftlichen Charakter.
Zugleich bleibt die privatkapitalistische Aneigung der Ergebnisse
bestehen. Die Folge ist Anarchie der Produktion auf
gesellschaftlicher Ebene bei straffster Organisation der Produktion
im Einzelbetrieb. Laut Friedrich Engels kommt dieser Widerspruch in
den Wirtschaftskrisen »zum gewaltsamen Ausbruch«
(Marx-Engels-Werke: Band 19, Seite 219). Die deformierte
Vergesellschaftung schafft die materiellen Voraussetzungen für
sozialistisches g. E. Dessen Entstehung und Entwicklung ist aber an
eine sozialistische Revolution gebunden. (asc)
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