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Steuersünder müssen für Straffreiheit beichten

Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Anforderungen an eine Selbstanzeige von Steuerhinterziehern verschärft. Sie können ab sofort nur noch dann auf einen Straferlaß hoffen, wenn sie komplett »reinen Tisch« machen und alle verheimlichten Konten offenbaren, entschied der BGH in einem am Freitag in Karlsruhe veröffentlichten Urteil. Ein Steuersünder bekommt demnach keine Strafbefreiung, wenn er nicht völlig zur »Steuerehrlichkeit zurückkehrt« und von mehreren heimlichen Auslandskonten nur diejenigen offenbart, deren Aufdeckung durch die Finanzbehörden er fürchtet. Der BGH wies damit einen Revisionsantrag eines vom Münchner Landgericht zu sieben Jahren Haft verurteilten Geschäftsmannes zurück.

(AFP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 29.05.2010, Seite 2, Inland

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