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Aus: Ausgabe vom 18.07.2009, Seite 16 / Aktion

Lektion 4: Generalstreik

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Generalstreik, der (m.) ist eine landesweite Arbeitsniederlegung und gilt als politisch. In Deutschland ist er schon immer verboten, fand aber einmal dennoch und – was seine Gefährlichkeit unterstreicht – erfolgreich statt: 1920 zur Abwehr des Kapp-Putsches, d. h. des Versuchs der besseren Gesellschaft, mit Hilfe von Nazis und Reichswehr die Weimarer Republik abzuschaffen. Seitdem ist die Furcht vorm G. in deutschen Chefetagen übermäßig groß. Als die Linkspartei 2007 das Thema in den Bundestag brachte, kam es zu heftigen Blähungen im Herrschaftsfilz. Schließlich hatte man 1949 darauf geachtet, daß das Grundgesetz das Streikrecht nicht einmal erwähnt.

Die Gründer der Bundesrepublik trauten sich zwar nicht, den G. direkt zu untersagen, fanden aber problemlos einen Nazijuristen, der umstandslos vom »Kriegseinsatz der Geisteswissenschaften« zum Präsidenten des Bundesarbeitsgerichts wechselte und das Verbot per »Richterrecht« besorgte. Es gibt eine Ausnahme: Als Widerstand gegen die Abschaffung der Ordnung des Grundgesetzes ist G. erlaubt.

Linksradikale Gruppen attestieren dem G. Wunderkräfte. Anarcho-Syndikalisten und Trotzkisten vermuten z. B., daß mit ihm die politische Macht errungen werden kann, weswegen sie Gewerkschaften, die keinen G. wollen, als Hauptfeinde bekämpfen. In Italien und Frankreich, wo G.s von der Verfassung erlaubt sind, brachten sie bisher wenig Resultate außer der anschließenden Wahl Berlusconis bzw. Sarkozys. 2006 verhinderte ein G. in Frankreich eine Verschlechterung des Kündigungsschutzes für jüngere Beschäftigte. Einige im DGB denken über den G. nach, die Mehrheit der Spitzenkräfte mag ihn nicht. (asc)


Literatur aus dem jW-Shop:

Bewernitz, Torsten (Hg.): Die neuen Streiks. Unrast 2008, 14,80 Euro

Marcks, Holger und Matthias Seiffert (Hg.): Die großen Streiks. Unrast 2008 14,80 Euro; DVD Strike Bike – Eine Belegschaft wird rebellisch Neuer ISP-Verlag 2008, 12,80 Euro

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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

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