-
13.07.2009
- → Inland
Steuerfahnder kaltgestellt?
Frankfurt/Main. Weil er im Auftrag der hessischen Landesregierung
unliebsame Steuerfahnder dienstunfähig geschrieben und damit
kaltgestellt haben soll, ist ein Frankfurter Psychiater laut
Spiegel ins Visier der Ermittler geraten. Die hessische
Landesärztekammer habe gegen den Nervenarzt Klage eingereicht.
Auch die Frankfurter Staatsanwaltschaft ermittelt dem Bericht
zufolge gegen den Arzt.
Hintergrund des Verfahrens ist laut Spiegel der Protest zahlreicher Steuerfahnder gegen eine interne Amtsverfügung des hessischen Finanzministeriums, mittels der die Beamten von Ermittlungen gegen Steuerpflichtige abgezogen worden waren, die ihr Geld auf verschleierten Konten im Ausland angelegt hatten. Nachdem sie sich mit ihren Protesten auch an Ministerpräsident Roland Koch gewandt hatten, wurden die Fahnder von ihren Vorgesetzten zu dem Psychiater Thomas H. geschickt. Dieser habe Beamte in mindestens vier Fällen für dienstunfähig erklärt und dies mit Diagnosen wie »paranoid-querulatorische Entwicklung« begründet. Die Fahnder seien daraufhin gegen ihren Willen in den vorzeitigen Ruhestand geschickt worden. (AP/jW)
Hintergrund des Verfahrens ist laut Spiegel der Protest zahlreicher Steuerfahnder gegen eine interne Amtsverfügung des hessischen Finanzministeriums, mittels der die Beamten von Ermittlungen gegen Steuerpflichtige abgezogen worden waren, die ihr Geld auf verschleierten Konten im Ausland angelegt hatten. Nachdem sie sich mit ihren Protesten auch an Ministerpräsident Roland Koch gewandt hatten, wurden die Fahnder von ihren Vorgesetzten zu dem Psychiater Thomas H. geschickt. Dieser habe Beamte in mindestens vier Fällen für dienstunfähig erklärt und dies mit Diagnosen wie »paranoid-querulatorische Entwicklung« begründet. Die Fahnder seien daraufhin gegen ihren Willen in den vorzeitigen Ruhestand geschickt worden. (AP/jW)
→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
→ mehr aus dem Ressort Inland
