Leserbrief zum Artikel EU-Sanktionen: EU will russisches Gas
vom 13.10.2020:
Maas(s)los arrogant
In einem gerecht verlaufenden Strafrechtsverfahren wird ein mutmaßlicher Täter nur dann bestraft, wenn ihm eine Straftat unwiderlegbar nachgewiesen wird. Jedes gerechte Strafgericht bietet einem Angeklagten durch Anhörung eine faire Chance, sich zu verteidigen und den Strafvorwurf zu widerlegen. Die vom Gericht als Beweise für eine Anklage verwendeten Dokumente stehen ihm dazu uneingeschränkt zur Verfügung. Der deutsche Außenminister Heiko Maas, der sich seiner juristischen Ausbildung rühmt, scheint während der Vorlesungen an der Universität des Saarlandes von 1989 bis 1993 wohl mehr geschlafen als zugehört zu haben. Jedenfalls hat er in seiner jetzigen Funktion als außenpolitisches Sprachrohr der BRD jegliche juristischen Grundregeln scheinbar vergessen, oder seine steile politische Karriere hat sie verschüttet. Ohne dass überhaupt ein juristisches Verfahren stattgefunden hat, erhebt sich Herr Maas zum Richter und holt sich andere EU-Außenminister als Beisitzer, die ihre Coronamaske nicht nur über Mund und Nase, sondern auch gleich bis über die Augen gezogen haben, auf das Richterpodium. Vor sich und sie hat er einen fiktiven Angeklagten gesetzt namens »Putin Wladimir Wladimirowitsch Russland«. Ohne jeden Sachbeweis beschuldigt er ihn des Giftmordversuchs gegen ein mit EU- und US- Futter aufgezogenes schwarzes Schaf in der russischen Herde. Herr Maas, der sich damit selbst zum »obersten EU- Richter« ernennt, versteckt in Vorbereitung seines politischen Schauprozesses alles in seinem diplomatischen Geheimfach, was dem fiktiven Angeklagten zur Entlastung dienen könnte. Jede Anforderung dieses Angeklagten auf Akteneinsicht ignoriert er und wiederholt gebetsmühlenhaft: schuldig, schuldig, schuldig. Schließlich urteilt er ohne Anhörung des »Angeklagten«: Sanktionen ohne Bewährung!
Veröffentlicht in der jungen Welt am 16.10.2020.