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Leserbrief zum Artikel Linke und Grundgesetz: Die idealisierte Verfassung vom 23.05.2019:

Beteiligung der Bevölkerung

Im Grundgesetz sind nach der Nazikatastrophe und dem Zweiten Weltkrieg überaus wichtige Leitlinien für das Miteinander in einer Gesellschaft aufgeführt worden, mit denen wir (West-)Deutschen uns im Laufe der Zeit angefreundet haben. Viele von uns identifizieren sich mit diesen Regeln. Dennoch sind Schwachstellen enthalten wie z. B. die Beibehaltung der Weisungsgebundenheit der Staatsanwälte an das Justizministerium. Dadurch wird die Gewaltenteilung – und damit das Prinzip der Gerechtigkeit – unterwandert. Oder die Möglichkeit der politisch Verantwortlichen, gemeinsame Sache zu machen mit Vertretern der wirtschaftlichen Macht. Wegen solcher »Interessenskonflikte« kann der Kapitalismus in unserem Land seit vielen Jahren ausufern – und er tut es seit dem »Genossen der Bosse«, der den Absturz der SPD begründete. Die unsägliche »alternativlose Bankenrettung« tat ihr Übriges, indem sie die öffentliche Hand und ihre Dienstleistungen für Jahrzehnte verkümmern ließ. Wichtigstes Argument für eine Überarbeitung unserer Verfassung aber ist die Beteiligung der Gesellschaft an dem für sie gültigen Regelwerk: Wenn die Verfassung breit diskutiert wird wie jüngst auf Kuba, alle Bevölkerungsschichten ihre Meinung und Wünsche äußern können, bevor eine Volksabstimmung über den endgültigen Kompromiss entscheidet, so werden Solidarität und politischem Bewusstsein der Bevölkerung ein unschätzbarer Dienst erwiesen.
Peter Richartz, Solingen
Veröffentlicht in der jungen Welt am 13.06.2019.
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