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05.11.2016

Urteil mit Signalwirkung

Belgisches Gericht entscheidet, dass das Vorgehen der Arbeiterpartei Kurdistans nicht »terroristisch« ist

Von Peter Schaber
Es war eine überraschende Entscheidung, die am Donnerstag in Brüssel im Verfahren gegen kurdische Exilpolitiker gefällt wurde. Das Gericht stellte den Prozess ein und befand, dass die angeklagten Aktivisten nicht als Mitglieder einer »terroristischen« Vereinigung belangt werden können, weil das nach belgischem Recht nicht möglich sei, da in der Türkei Krieg herrsche. Die belgischen Behörden warfen insgesamt über 30 Kurdinnen und Kurden – darunter populäre Exilpoliti...

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