Volles Programm
Um 18 Uhr wollen wir uns im Peter-Weiss-Haus in Rostock (Doberaner Straße 21) mit Leserinnen und Lesern treffen, um Anregungen, Lob, Kritik und Verbesserungsvorschläge einzuholen.
Mal sehen, ob wir heute trotzdem noch zum Baden kommen - und ob wir nach dem heutigen WM-Viertelfinale Deutschland gegen Argentinien irgendwelche Selbstmörder aus dem Wasser fischen müssen.
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
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