Leserbriefe
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Wer überwacht eigentlich die CSU?
Die Geschichte hat schon oft gezeigt, dass gerade die am lautesten bellen, die eigentlich besser ganz ruhig wären.
Erinnern wir uns: Am 20. Mai 1949 lehnte der bayerische Landtag das Grundgesetz, also die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland, ab. Der Vorwurf des Separatismus wurde immer zurückgewiesen - tatsächlich befürchtete die CSU unter dem Grundgesetz als "verfassungsfeindlich"eingestuft zu werden: "Nach Art. 21 der Bonner Verfassung können, ähnlich wie bei den Nazis, alle Parteien verboten werden, die gegen die Bundesrepublik sind."
Deshalb beschloss der Landtag - diesmal mit den Stimmen der CSU - die Ablehnung des Grundgesetzes durch ein feierliches Bekenntnis zur Bundesrepublik und zur Verfassungstreue zu ergänzen.
Bleibt also die Frage, ob der Minister Friedrich aus einem verfassungsfeindlichen Land, aus einer verfassungsfeindlichen Partei stammt und nicht vom Verfassungsschutz zumindest beobachtet, wenn nicht sogar überwacht werden muss.
Axel Georges
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Weidner