Neue Schlappe für Bundesanwaltschaft
Weiteres 129a-Verfahren gegen linke Aktivisten fallengelassen
Tim WesenbergNach der jüngsten Rechtsprechung des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs in drei ähnlich gelagerten Verfahren gegen linke Politaktivisten wollte die Behörde auch im aktuellen Fall nicht mehr von einer Strafbarkeit der Aktivitäten der Gruppierung nach § 129a ausgehen. Die Verfolgung der begangenen Straftaten durch den Generalbundesanwalt sei »nicht länger geboten«, heißt es in einem kürzlich zugestellten Schreiben aus Karlsruhe. Das Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung wurde fallengelassen. Die Ermittlung...
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