»Schlimmeres wird kein Gericht dekretieren«
Der ehemalige IG-Medien-Vorsitzende Detlef Hensche zur Beschneidung des Mitbestimmungsrechts
(...) Keinesfalls ist der Senat zum Vollzug der Verfassungsgerichtsentscheidung verpflichtet. Denn: Erstens ist die Entscheidung zum Schleswig-Holsteinischen PersVG ergangen, bindet also in keiner Weise das Land Berlin. Zweitens hatte das schleswig-holsteinische Gesetz die Mitbestimmungsrechte in einer Generalklausel gänzlich anders geregelt als Berlin. Drittens hat das Berliner PersVG in der derzeitigen Fassung ohnehin wichtige Angelegenheiten mit Außenwirkungen sowie Personalentscheidungen bezüglich der Beamten dem Letztentscheidungsrecht des Land...
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