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19.12.2007 / Feuilleton / Seite 14

Bei Gutscheinen auf Fristen achten

Wer sich für einen Gutschein als Präsent entscheidet, sollte auf Einlösefristen achten. Es gebe immer wieder Ärger um Verfallsdaten, so Verbraucherschützer laut AP. Grundsätzlich gilt: Dienstleister und Händler haben das Recht, Gutscheine zu befristen. Geregelt wird das häufig in den allgemeinen Geschäftsbedingungen, manchmal auch individuell. Derjenige, der solche Papiere unter den Weihnachtsbaum legt, sollte also darauf achten, daß sein Geschenk nicht unangemessen...

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