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17.09.2007 / Kapital & Arbeit / Seite 9
Hungerlöhne im öffentlichen Dienst
Stuttgarter Arbeitsgericht bestätigt Eingruppierung in Niedrigstlohngruppe
Ursel Beck
Alles sollte einfacher werden mit dem seit 1. Oktober 2005 geltenden Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD). In Wirklichkeit hat sich das Arbeitsleben der Betroffenen enorm verkompliziert: die Dienstherren nutzen jeden Interpretationsspielraum für Verschlechterungen. Das bedeutet, die Rechtssicherheit muß, wie früher beim Bundesangestelltentarif, durch alle Instanzen eingeklagt werden.
Einer der ersten Musterprozesse zum TVöD fand in der vergangenen Woche vor...
Einer der ersten Musterprozesse zum TVöD fand in der vergangenen Woche vor...
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