»Bundesgesetz ist schlechtes Vorbild«
In vielen Bundesländern werden die gesetzlichen Auskunftsrechte stark eingeschränkt. Ein Gespräch mit Christoph Bruch
Jan Eisner* Christoph Bruch ist Mitglied im Bundesvorstand der Humanistischen Union
Das Oberverwaltungsgericht Berlin hat in der letzten Woche entschieden, daß Klaus Wowereit seinen Terminkalender nicht offenlegen muß. Der Kläger hatte sich auf das Berliner Informationsfreiheitsgesetz berufen. Ist der Wunsch, die Termine des Regierenden Bürgermeisters zu wissen, ein Auswuchs des Gesetzes oder das, was mit ihm beabsichtigt war?
Wie zufrieden sind Sie nach dem ersten Jahr mit dem bundesweit geltenden Gesetz?
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