Stichwort Recht: Diskriminierung verboten
Marion BurghardtMit Wirkung ab dem 18.8.2006 ist nun das lang erwartete und zwischen den Fraktionen umstrittene Antidiskriminierungsgesetz in Kraft getreten. Es trägt den Namen Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Ziel des Gesetzes ist es, »Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen«. Im Bereich des Arbeitsrechts wird dieses Benachteiligungsverbot praktisch insbesondere relevant bei Einstellungen, Beförde...
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