Ratgeber
Eheähnlich oder Arbeitslosengeld II?
Der Staat hat die Hürden für das Arbeitslosengeld II seit 1. August höhergelegt. Viele der gut 50 im sogenannten Fortentwicklungsgesetz zu Hartz IV festgeschriebenen Neuregelungen machen Betroffenen das Leben schwer. Für Auseinandersetzungen zwischen Behörden und Langzeitarbeitslosen dürfte vor allem folgende Änderung sorgen: Wer bestreitet, in einer eheähnlichen Gemeinschaft zu leben, muß das jetzt beweisen können. Sonst gibt es nur gekürzte Leistungen oder gar keine mehr. Der Staat geht dann nämlich davon aus, daß der Mitbewohner finanziell auch für den anderen einstehen kann, resümierte AP knapp einen Monat nach Inkrafttreten der Änderungen.»Das Problem der Bedarfsgemeinschaft wird besonders viel Ärger machen«, befürchtete Anne Ames, Geschäftsführerin der Bundesarbeitsgemeinschaft der Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen. »Wir rechnen mit einer Vielzahl von Sozialgerichtsverfahren«, erklärte auch Martin Künkler...
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