Erklärungen zum 50. Jahrestag des KPD-Verbots
Am 17. August 1956 endete in Karlsruhe der KPD-Verbotsprozeß. Das Bundesverfassungsgericht erklärte auf Antrag der Bundesregierung die Partei für verfassungswidrig und löste sie auf. Schlagartig wurden alle ihre Büros und Zeitungsredaktionen im gesamten Bundesgebiet polizeilich geschlossen. Das Verbotsurteil war der Auftakt für eine verstärkte Verfolgung von Funktionären und Mitgliedern der KPD, von Gegnern der Adenauer-Politik auch aus anderen politischen Lagern; denn als strafwürdig kennzeichnete es nicht nur die marxistische Weltanschauung – als strafbar hingestellt wurde Kritik am Kapitalismus als System, und strafbar machte sich, wer für Antifaschismus, für Verständigung mit den sozialistischen Ländern eintrat.
Das Urteil von Karlsruhe bestätigte, was für die Bundesrepublik seit Anbeginn offensichtlich war: Antikommunismus i...
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