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27.06.2006 / Ansichten / Seite 8

»Ministerin kann sich ihre Journalisten nicht aussuchen«

Abgeordneter geht vor Gericht, weil Redakteurin Besuch in Brandenburger Justizvollzugsanstalt verweigert wurde. Ein Gespräch mit Stefan Sarrach

Dietmar Jochum
Stefan Sarrach ist Abgeordneter der Linkspartei im Brandenburger Landtag

Der RBB-Journalistin Gabi Probst, die im Jahre 2004 einen Mißhandlungsskandal in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Brandenburg aufgedeckt hat, ist ein Besuch bei einem Gefangenen verweigert worden. Darf man unbequeme Journalisten von einer Berichterstattung ausschließen?

Nein, das darf man nicht. Auch Brandenburgs Justizministerin Beate Blechinger kann sich ihre Journalisten nicht aussuchen.

Die Ministerin hat sich dahingehend herausgeredet, daß sich das Besuchsverbot nicht gegen die Journalistin gerichtet habe, sondern mit Blick auf die Resozialisierung des Gefangenen erfolgte.

Das war die erste Reaktion. Frau Blechinger hat später im Landtag behauptet, es habe gar keine Besuchsablehnung gegeben, denn die Journalistin soll kein Interesse mehr an dem Besuch gehabt haben. Der entsprechende Antrag ist aber nie zurückgezogen worden.

Unterliegen Pressebesuche tatsächlich den Besuc...


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