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23.06.2006 / Inland / Seite 5

Im Zweifel gegen den Angeklagten

Bochumer Antifaschist darf nach Skandalurteil keine Berufung einlegen

Markus Bernhardt

Der Antifaschist Hannes Bienert darf sich nicht gegen seine Verurteilung im Jahr 2005 wegen angeblicher Verletzung des Versammlungsgesetzes zur Wehr setzten. Wie am Donnerstag bekannt wurde, lehnte das Bochumer Landgericht die Eröffnung eines Berufungsverfahrens ab. Gemeinsam mit fünf weiteren Antifaschisten war der 76jährige Sprecher der Antifa Wattenscheid anläßlich des 66. Jahrestages der Reichspogromnacht am 9. November 2004 mit einem Transparent durch Wattenscheid gezogen. Es trug die Aufschrift »9. November, damit die Nacht nicht wiederkehre«. Die Bochumer Staatsanwaltschaft sah in dieser »nicht angemeldeten Veranstaltung« ein strafbares Vergehen nach dem Ve...

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