Stichwort Recht: Neue Meldefristen
Marion BurghardtIm Dezember hat der Deutsche Bundestag das sogenannte SGB-III-Änderungsgesetz beschlossen. In diesem Zusammenhang gibt es eine wichtige Änderung bei der Meldepflicht für den Fall der Arbeitslosigkeit. Bislang war derjenige, der eine Kündigung erhielt, verpflichtet, sich unverzüglich bei der Arbeitsagentur arbeitssuchend zu melden – andernfalls konnte das Arbeitslosengeld wegen verspäteter Meldung gemindert werden. Hierbei war die Praxis so, daß die Meldung bis zu sieben Kalendertage nach Erhalt der Kündigung als rechtzeitig angesehen wurde. Bei befristeten Arbeitsverhältnissen mußte man sich frühestens drei Monate vor...
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