Leserbriefe
Arroganz der Macht
Unabhängig davon, was Milosevic zu verantworten hat oder zu verantworten hätte, darf das Internationale Tribunal nicht gegen elementare Grundrechte und international geltende Normen handeln und erst recht nicht mit Vorsatz, die Gesundheit und das Leben eines Untersuchungshäftlings gefährden. Auch für den Vorsitzenden Richter ist der Grundsatz der Unschuldsvermutung bis zum Nachweis der Schuld, und das unabhängig von der Schwere der Indizien, bindend. Hier wurde die Fürsorgepflicht aufs kläglichste mißachtet.Frau Carla del Ponte als Chefanklägerin hat meiner Meinung nach fahrlässig gehandelt, da sie wußte, daß Slobodan Milosevic an einer lebensbedrohenden Krankheit litt, die die Ärzte in Scheveningen seit Jahren, aus welchen Gründen auch immer, nicht in den Griff bekommen konnten. Der Tod Milosevic hat allen nur das Längstbekannte bestätigt. Carla del Ponte hat den Tod Milosevic billigend in Kauf genommen, als sie Mi...
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