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»Gebühren sind eine versteckte Steuer«
Für die Rückmeldung an die Berliner Unis sind 50 Euro zuviel, befand das Oberverwaltungsgericht. Der reine Verwaltungsakt kostet nur ein Fünftel. Ein Interview mit Mathias Hofmann
Ralf WurzbacherMathias Hofmann studiert Energietechnik und ist Mitarbeiter des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA) der Technischen Universität Berlin
Nach einer Entscheidung vom Mittwoch hält das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin die seit 1996 erhobenen sogenannten Rückmeldegebühren in Höhe von 50 Euro an Berliner Hochschulen für verfassungswidrig. Haben Sie das erwartet?
Selbstverständlich! Seit zehn Jahren ist diese Entscheidung überfällig. Die Freude über die Eindeutigkeit des Urteils ist außerordentlich groß. Das Gericht kommt zu der Erkenntnis, daß die Gebühr in einem groben Mißverhältnis zu dem Zweck der Kostendeckung steht. Die Bearbeitung einer Rückmeldung bei den Hochschulen verursacht nur einen durchschnittlichen Verwaltungsaufwand von 11,42 Euro. Mit 50 Euro beträgt die Gebühr damit fast das Fünffache. Ein endgültiges Urteil kann jedoch nur vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) getroffen werden.
Das Gericht leitet die Klagen zweier Studier...
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