Enteignung ohne Ende
Ab heute erhalten Erwerbslose maximal noch 18 Monate Arbeitslosengeld. Unter 55jährigen droht schon nach einem Jahr die drastische Kürzung ihrer Bezüge
Ralf WurzbacherMit dem heutigen Tag tritt jene Neuregelung nach den »Hartz-Gesetzen« in Kraft, die Oskar Lafontaine (WASG/Linkspartei) bei jedem öffentlichen Auftritt die Zornesröte ins Gesicht treibt. Wer nach dem 1. Februar arbeitslos wird und unter 55 Jahre alt ist, dessen Anspruchsdauer auf Arbeitslosengeld (ALG I) beträgt künftig maximal noch zwölf Monate. Danach besteht bestenfalls noch Anrecht auf Arbeitslosengeld II. Lediglich über 55jährige wird noch eine etwas längere Schonfrist zugebilligt. Ihnen droht der Absturz auf noch geringere Bezüge schon nach 18 statt wie bisher 32 Monaten. Mit der verkürzten Bezugsdauer entfällt auch die Erstattungspflicht der Unternehmer. Diese mußten bis zuletzt das Arbeitslosengeld sowie Sozialbeiträge erstatten, wenn ein ältererer und langjährig Beschäftigter entlassen wurde.
Für Linksfraktionschef Lafontaine ist Hartz IV ein »großangelegtes staatliches Enteignungsprogramm«. In seinen Brandreden gegen die a...
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