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27.10.2005 / Inland / Seite 5

Was darf das Volk?

Berlin: Landesverfassungsgerichtshof verhandelte über eine Initiative gegen den Berliner Bankenskandal. Urteil wird am 22. November verkündet

Rainer Balcerowiak

Mit einer mündlichen Verhandlung wurde am Mittwoch das Verfahren um die Ablehnung des Volksbegehrens der Initiative Berliner Bankenskandal vor dem Berliner Landesverfassungsgerichtshof fortgesetzt. Mit dem Volksbegehren war ein Gesetz zur Auflösung der Bankgesellschaft Berlin und zur Rücknahme der »Risikoabschirmung« mit Steuermittlung in Höhe von 21,6 Milliarden Euro angestrebt worden. Es hatte zwar mit 37000 Unterschriften das vorgeschriebene Quorum deutlich über...

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