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»Der Prozeß zeichnet sich nicht durch Rechtsstaatlichkeit aus«
Justiz setzt auf Kriminalisierung junger Antifaschisten. Demokratische Grundrechte offenbar suspendiert. Ein Gespräch mit Daniel Winter
Markus Bernhardt* Daniel Winter ist zur Zeit vor dem Oberlandesgericht Naumburg angeklagt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, gemeinsam mit anderen Mitgliedern des »Autonomen Zusammenschlusses Magdeburg« Brandanschläge verübt zu haben
F: Zur Zeit stehen Sie als Angeklagter in einem Revisionsprozeß vor dem Oberlandesgericht Naumburg. Warum?
Die Bundesanwaltschaft (BAW) hatte bereits 2003 Anklage gegen mich und zwei andere Personen nach Paragraph 129 a erhoben, bei dem es um die »Bildung einer terroristischen Vereinigung« geht. Angeblich seien wir an Brandanschlägen beteiligt gewesen, die sich gegen Einrichtungen der Polizei, der Telekom und des Daimler-Chrysler-Konzerns richteten. Die BAW scheiterte jedoch mit ihrem Konstrukt. Einer meiner beiden damaligen Mitangeklagten, Carsten S., wurde freigesprochen. Marco H. wurde zu zweieinhalb Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt. Mein Urteil in der ersten Instanz betrug zwei Jahre Haft. Erstmalig wurden also Antifaschis...
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