»Starke Zweifel an der Zulässigkeit«
ALG-II-Telefonaktion der Bundesagentur für Arbeit ist aus Datenschutzgründen mehr als bedenklich. Ein Gespräch mit Peter Schaar
Andreas Grünwald* Peter Schaar ist Bundesbeauftragter für den Datenschutz
F: Sie haben die Bundesagentur für Arbeit (BA) aufgefordert, die Telefonbefragung von ALG-II-Empfängern sofort zu stoppen. Warum?
Ich habe starke Zweifel an der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit der Befragung, so wie sie läuft. Wenn hochsensible Sozialdaten erhoben werden, muß das mit Blick auf den Datenschutz gut abgesichert sein. Die BA muß die Betroffenen vorab darüber informieren, daß sie angerufen werden, wer sie anruft und zu welchem Zweck. Insbesondere muß auf die Freiwilligkeit hingewiesen werden, auch darauf, daß die Befragung jederzeit abgebrochen werden kann.
F: Ist es nicht generell problematisch, Sozialdaten an Privatfirmen zu geben?
Ich halte es für problematisch, wenn solche Informationen an Personen gelangen, die nicht wissen, wie sie damit umzugehen haben, die möglicherweise nicht zuverlässig sind. Einige Mitarbeiter des Callcenters kamen aus Zeitarbeitsfirmen, wurden...
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