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31.03.2005 / Inland / Seite 3

Nicht verbrieftes Menschenrecht

Im Grundgesetz hat Recht auf Arbeit keinen Platz

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.« Artikel 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland spannt einen weiten Rahmen. Nach dem fünfzigsten erfolglosen Besuch in der zuständigen Arbeitsagentur ist es mit der Würde des Menschen nicht mehr weit her. Allerdings wurde sie nicht angetastet, allenfalls zu einem langsamen Tod verurteilt, wenn ein Langzeiterwerbsloser nach Jahren persönlich ...

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