Ohne rechtliche Grundlage
jW dokumentiert Brief von Rechtsanwalt Armin Fiand an Mainzer Polizeipräsidium
Der Hamburger Rechtsanwalt Armin Fiand richtete am Mittwoch einen Brief an das Polizeipräsidium Mainz, aus dem wir Auszüge dokumentieren:
Anläßlich des Besuchs des amerikanischen Präsidenten in Mainz ist die Polizei gegen Teilnehmer der Veranstaltung »Not welcome, Mr. Bush« vorgegangen, die Plakate mit der Aufschrift wie »Bush – Terrorist Nr. 1« oder »Bush ist ein Verbrecher« oder »Bush ist ein Kriegsverbrecher« und so ähnlich trugen. Dies hat die Polizei damit begründet, daß die Plakate für den US-Präsidenten einen beleidigenden Inhalt hätten; nach Paragraph 103 StGB sei die Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhauptes strafbar.
Ich will mit Ihnen nicht darüber streiten, ob Bekundungen, wie sie auf den beanstandeten Plakaten zum Ausdruck gekommen sind, in Anbetracht eines denkbaren Wahrheitsbeweises überhaupt eine Beleidigung im Sinne des Strafgesetzbuches darstellen.
Mir geht es um folgendes: Nach Nr. 210 der Richtlinien für das Stra...
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