Hungerlohn für Nachhilfe
Beim Einsatz von Ein-Euro-Jobbern an Schulen nimmt man es mit Recht und Gesetz nicht so genau. Reguläre Arbeit wird verdrängt, Berufschancen Fehlanzeige
Ralf WurzbacherDen Vogel hatte Berlins Schulsenator Klaus Böger (SPD) gleich zum Auftakt der Diskussion abgeschossen. Arbeitslose Lehrkräfte sollten als Ein-Euro-Jobber bei der Sprachförderung von Grund- und Vorschülern behilflich sein, gab er im Oktober vergangenen Jahres zum Besten. Aus dem Vorschlag wurde nichts, der Sturm der Entrüstung war einfach zu heftig. »Skandal«, wetterte die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), Berlin wolle sich der staatlichen Kernaufgabe frühkindlicher Sprachförderung mit der »Instrumentalisierung von Ein-Euro-Jobs entledigen«. Lehrer würden zu »Handlangern gemacht und wie Tagelöhner bezahlt«, schimpfte der Verband Bildung und Erziehung (VBE) und erklärte den Schulsenator Ende Januar kurzerhand zum Preisträger des »Nassen Schwamms« für den »bildungspolitischen Tiefschlag des Vorjahrs«.
Arbeitsplatzvernichtung
Bögers Lachnummer blieb dennoch nicht wirkungslos. Wenn schon nicht zur Sprachförderung, warum sollte man Ein-E...
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