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Strafrechtlich verfolgt
Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hat ein Ermittlungsverfahren gegen zwei Mütter eingeleitet, die in einer Klinik in Neuss ihre Kinder anonym entbunden haben sollen
Ulla JelpkeSeit Jahren wird im Bundestag über die rechtliche Zulässigkeit sogenannter anonymer Geburten debattiert. Zu einem Ergebnis ist es bisher nicht gekommen, weil verfassungsrechtliche Bedenken bestehen, das durch Artikel 2 des Grundgesetzes geschützte Recht eines Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung aufzugeben. Es gab aber einen stillschweigenden Konsens in der Praxis, daß die Behörden nichts gegen die bestehenden sogenannten Babyklappen und Betreuungseinrichtungen unternommen und damit anonyme Geburten geduldet haben. Damit ist jetzt Schluß.
Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hat ein Ermittlungsverfahren gegen zwei Mütter eingeleitet, die in einer Klinik in Neuss ihre Kinder anonym entbunden haben sollen. Betroffen von der strafrechtlichen Verfolgung sind auch Mitarbeiter der Klinik. Damit erhält die Debatte eine Wendung, die darauf hinausläuft, daß ein Exempel an den Schwächsten statuiert wird, nämlich an den in Not geratenen Frauen.
Konzept umstrit...
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