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29.12.2004 / Inland / Seite 4

Kein Jahr für Grundrechte

2004: Negative Bilanz eines bürgerrechtlichen Rückblicks (Teil 1)

Ulla Jelpke

Der 3. März 2004 war ein Waterloo für eine große Koalition aus SPD, CDU/CSU und weiten Teilen der FDP: Das Bundesverfassungsgericht erklärte den von diesen Parteien am 4. Mai 1998 eingeführten großen Lauschangriff weitgehend für grundgesetzwidrig. Bürgerrechtler wie Burkhard Hirsch (FDP) und andere haben diese grundlegende Entscheidung erstritten.

Das Karlsruher Verdikt hätte ein Wendepunkt in der Innen- und Rechtspolitik sein können. Es hätte eine große gesellschaftliche Debatte über den Schutz der Privatsphäre vor dem Zugriff des Orwell’schen Staates einsetzen müssen. Doch die Reaktion der SPD/Grünen-Bundesregierung war typisch für den Zustand der Grundrechte seit dem 11. September 2001. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) nutzte keineswegs die günstige Gelegenheit, Wanze und Richtmikrofon auf den Schrottplatz zu werfen, sondern beeilte sich frech, einen neuen Gesetzentwurf für die verschärfte Wiederbelebung des großen Lauschangriffs vorzu...

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