Post darf Paketdienst nicht schlucken
Kartellsenat des Bundesgerichtshofs stoppt den gelben Riesen in seinem Expansionsdrang
Ulf G. StubergerDas Weihnachtspaket für die Deutsche Post AG aus Karlsruhe wird die Empfängerin nicht erfreuen: Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat den Zukauf der Firma »trans-o-flex« am Dienstag untersagt, weil damit die ohnehin schon bestehende marktbeherrschende Stellung des gelben Paketdienstes unzulässig weit ausgebaut würde.
Der Paketmarkt in Deutschland ist heiß umkämpft. Die Branche ist aufgeteilt in zwei große Sparten: Den Versand von Unternehmen an Verbraucher (»Business-to-Consumer«) und die Übermittlung von Paketen unter Geschäftsleuten (»Business-to-Business«). Im ersten Teil beherrscht die Deut...
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