Vom Luxus, keine Kinder bekommen zu müssen
Finanzierung von Verhütungsmitteln für Sozialhilfeempfängerinnen ist rechtlich nicht klar geregelt und offenbar Auslegungssache
Gisela NotzSeit dem Januar 2004 ist die Finanzierung von Verhütungsmitteln für Sozialhilfeempfängerinnen nicht mehr klar geregelt. Durch das Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) stehen sich zwei gegensätzliche Bestimmungen gegenüber. Während der Paragraph 36 des Bundessozialhilfegesetzes grundsätzlich eine Hilfe zur Familienplanung vorsieht, erhalten Sozialhilfeempfängerinnen laut GMG nur noch die Leistungen, die von gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Dazu gehören Verhütungsmittel nicht.
Viele Kommunen argumentieren, daß das GMG über der Sozialgesetzgebung stehe und verweigern deshalb über 20 Jahre alten Frauen die Übernahme der Kosten für Verhütungsmittel. Einige Städte wie Dortmund, Düsseldorf, Duisburg und Oberhausen haben die Unterstützung bereits Anfang dieses Jahres eingestellt, andere folgten. In diesen Städten bekommen volljährige mittellose Frauen weder Pille, Diaphragma noch Spirale vom Sozialamt bezahlt. Andere Städte in NRW, zum Beispiel ...
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