Sitzverteilung paßt nicht
Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die Zusammensetzung des Vermittlungsausschusses
Über die Sitzverteilung im Vermittlungsausschusses zwischen Bundestag und Bundesrat muß neu entschieden werden. Mit diesem Urteil gab das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Mittwoch einer Klage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion teilweise statt. Allerdings gilt eine Neuregelung nicht rückwirkend für die laufende Legislaturperiode.
Die acht Richter des Zweiten Senats erklärten die Besetzung der 16 Sitze umfassenden Bundestagsbank im Vermittlungsausschuß im Oktober 2002 für noch verfassungsgemäß. Der Bundestag muß aber nach dem Urteil noch in dieser Wahlperiode – also bis zum Jahr 2006 – über eine »proportionalitätsgerechtere« Sitzverteilung beschließen.
Aus Sicht der im Organstreitverfahren klagenden Unionsfraktion hatte sic...
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