»Hartz IV« verfassungswidrig
Die Würde des Menschen ist antastbar
Kerstin Gundt»Die Würde des Menschen ist unantastbar«, heißt es in Artikel 1 des Grundgesetzes. Aber von 345 (West) bzw. 331 Euro (Ost) kann kein Mensch in Würde leben. Dieser gesetzlich vorgegebene Betrag für das sogenannte Arbeitslosengeld II verstößt auch gegen Artikel 3 des Grundgesetzes. Darin heißt es: »Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.« Mit dem Arbeitslosengeld II werden jedoch diejenigen, die keine Arbeit finden können, dauerhaft in Armut getrieben, obwohl Arbeitslosigkeit nicht ihr Verschulden ist. Partner, die im Haushalt leben und alle, die nicht erwerbsfähig sind, sollen sogar noch weniger erhalten. Hat dagegen der Partner oder die Partnerin eines Arbeitslosen ein zu hohes Einkommen, bekommt letzterer gar keine Leistung mehr. Diese Regelung benachteiligt besonders Frauen, die damit finanziell von ihren Männern abhängig gemacht werden. Dabei haben Mütter nach Artikel 6 Grundgesetz einen Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
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