Bedingte Meinungsfreiheit
Freispruch für Friedensaktivisten nach Rede zum Ukraine-Krieg. Verteidiger sieht »Pyrrhussieg« wegen Urteilsbegründung
Nick BraunsÜberraschend endete ein Prozess gegen den Friedensaktivisten Heinrich Bücker am Donnerstag vor dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten mit einem Freispruch. Doch die Urteilsbegründung stärkte nicht das Grundrecht auf Meinungsfreiheit, um das es nach Ansicht des Angeklagten und seiner zahlreich erschienen Unterstützer auf den Zuschauerplätzen ging.
Bücker, Artikel-Länge: 2223 Zeichen
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