»Ein ganz eigenes Verfahren«
Volksentscheid »Deutsche Wohnen & Co. enteignen«: Anhörung der Expertenkommission in Berlin
Alexander ReichVor knapp 16 Monaten stimmten beinahe 60 Prozent der Berliner für die Enteignung großer Wohnungskonzerne. Statt den Volksentscheid umzusetzen, lässt der SPD-Grüne-Linke-Senat seitdem die Verfassungsmäßigkeit von einer »Expertenkommission« prüfen. Wie es in dem Gremium zugeht, davon vermittelte eine Anhörung am Freitag einen Eindruck. Zunächst sprach Ulrich Herrmann aus Bonn, Richter am Bundesgerichtshof, über bisherige Anwendungen von Artikel 14 des Grundgesetzes. Dieser ermöglicht »zum Wohle der Allgemeinheit« die »Enteignung« gegen »Entschädigung«. Mit Schadenersatz habe das nichts zu tun, erklärte Herrmann. Es gehe um die Kompensation von »Sonderopfern«, wobei der Verkehrswert zu enteignender Immobilien maßgeblich sei.
Nachredner Bernhard Bischoff ging in die Details. »Beim Verkehrswert können wir uns ganz lange streiten und bei den Folgekosten noch länger«, drohte der Westberliner Sachverständige, und legte zur Untermauerung Folien auf, die mathematis...
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