Dem Klüngel auf der Spur
Teilerfolg für ATTAC. Finanzministerium muss weitere Dokumente freigeben
Marc BebenrothSie waren einem Filz aus Finanzjustiz und Finanzministerium auf die Schliche gekommen: Am Dienstag hat der deutsche Ableger des Antiglobalisierungsnetzwerks ATTAC im Kampf um die Wiedererlangung seiner Gemeinnützigkeit einen Etappensieg verbucht. Das Verwaltungsgericht Berlin gab einer Klage auf Akteneinsicht teilweise recht. Damit müssen weitere amtliche Dokumente zur Aberkennung des Status als gemeinnütziger Organisation von 2014 herausgegeben werden. Dies wollte ATTAC mit einer Klage auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes erreichen, da es sich um zentrale Elemente der Kommunikation zwischen dem Bundesfinanzministerium (BMF) und dem Bundesfinanzhof (BFH) handele. Von mehr als ...
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